Hallo, unser kleiner Sohn (10 Monate) wacht oft nachts weinend auf. Das eigentliche Problem aber ist die Nachtruhestörung durch eine etwas ältere Nachbarin (bereits vor der Schwangerschaft mehrmals mündlich und schriftlich angemahnt). Neulich habe ich sie erneut mündlich darauf angesprochen, nachts doch auf die Lautstärke zu achten. Sie antwortete, dass wir zuerst unserem "Schreihals den Dämpfer verpassen müssen" und nicht "so ein Theater zu machen brauchen" (sie hätte schliesslich auch drei Kinder grossgezogen). Stimmt das, dass wir den nächtlichen Lärm durch die Nachbarin hinnehmen müssen, weil unser Kind nachts auch mal lauter ist. Da wir Eigentümer unserer Wohnung sind, können wir nicht über einen Vermieter handeln und die Wohnung wechseln geht auch nicht so einfach. Kann man grundätzlich derartige Äusserungen ("dem Schreihals den Dämpfer verpassen")oder unfreundliches Verhalten dem Kind gegnüber unterbinden lassen? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 28.07.2007, 13:12