Frage: BV

hallo frau bader, ich hab mal eine frage zum beschäftigungsverbot. darf man währenddessen für ein paar tage wegfahren zur erholung? also deutschland und kein abenteuerurlaub. und wie sieht es aus mit einkaufen (zum beispiel fürs baby die gesamte ausstattung) oder eben mal so zum schaufensterbummel. ist das erlaubt?? immerhin hab ich noch knapp 5 monate bis zum entbindungstermin und möchte nicht in der wohnung mich einigeln. vielen dank für eine antwort. lg, die landmotte

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 09:26



Antwort auf: BV

Hallo, ein BV wird, im Gegensatz zu einer Krankschreibung, nicht ausgesproochen, weil die SchwS nicht intakt ist, sondern, weil auf dem Arbeitsplatz etwas nicht stimmt. Deshalb dürfen Sie alles machen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2010



Antwort auf: BV

Hallo Du darfst ALLES machen, denn Du bist nicht krankgeschrieben ;-) Das BV hat ja mit der Arbeit ansich zu tun, dessen Ausübung die Mutter & Kind gefährden. Hab selbst ein BV seit der 8. Woche und schränke mich in nichts ein. Immerhin würde ich auch arbeiten, wenn die Arbeitsbedingungen anders wären ;-)

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 12:59