Sehr geehrte Frau Bader, ich finde immer nur, dass Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nicht ausgeklammert werden MÜSSEN, da eine Lohnfortzahlung erfolgte und sich damit für die Berechnung kein Nachteil ergibt. DÜRFEN diese Zeiten denn auf Wunsch des Antragstellers ausgeklammert werden, wenn man dadurch in Zeiträume mit höherem Einkommen fallen würde (Vollzeit statt Teilzeit)? Kann der Bemessungszeitraum für laufendes Elterngeld nachträglich geändert werden? Vielen Dank schon einmal für die Antwort! Beste Grüße Charlotte
von Charlotte16 am 04.09.2019, 13:31