Hallo Nun habe ich die 2. Abrechnung im BV bekommen und es stimmt noch immer nicht. Und das bei einer Firma von über 1000 Mitarbeiter, wie peinlich. Bei der ersten unterschlugen sie mir 2 Tage, weil sie nicht begriffen, dass es kein Tagesfaktor ist, sondern buchhaltertechnische Monate 13 Wochen geteilt durch 90. Musste ich ihnen erklären, haben sie nun auch gemacht. Da sich das Grundgehalt erhöht hat vom 1. BV zum 2. ( Schwangerschaft direkt am Ende des Erziehungsurlaubes ) muss das laut § 11 des Mutterschutzgesetzes ja auch geändert werden. Am Telefon sagte sie, da muss sie die Krankenkasse fragen ? Heute die Abrechnung , einmal korrigiert November, einmal Dezember. Alter Faktor, keinerlei Erhöhung. An wen muss ich mich nun wenden ? An die Kasse oder die unfähige Perso wieder. Vielen Dank, Panija
Mitglied inaktiv - 16.01.2010, 16:48