Hallo, nach meiner Elternzeit bin ich arbeitslos geworden, da mein Arbeitsvertrag während der Elternzeit ausgelaufen ist. Nun hat mir das Arbeitsamt einen Job vermittelt, der mit einem Auslandsaufenthalt verbunden ist. Laut Agentur für Arbeit muss ich diesen Job annehmen. Nun meine Frage, habe ich ein Recht darauf, mein Kind mitzunehmen und was muss mir die Firma an Verpflegungs- und Übernachtungskosten zahlen? Vielen Dank Petra Jäger
Mitglied inaktiv - 05.07.2005, 21:49