Hallo Frau Bader,
ich arbeite seit 1 1/2Jahren im Ausland mit einem auslaendischen Arbeitsvertrag. Ich habe aber einen Wohnsitz in Deutschland. Mein Baby wird Ende April im Ausland zur Welt kommen.
Kann ich in Deutschland Elterngeld beantragen?
Wird mein auslaendisches Gehalt als Basis genommen oder gibt es nur den mindest Betrag aufgrund von keinem existierenden deutschen Arbeitsverhaeltnises?
Vielen Dank und mit freundlichen Gruessen
Birgit
Mitglied inaktiv - 03.01.2007, 15:38
Antwort auf:
auslaendischer Arbeitsvertrag -> Elterngeld in D?
Hallo,
Anspruch auf Erziehungsgeld haben Eltern, die
y einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland haben (gem. § 9 AO mehr als 6 Mo.),
y das Kind überwiegend selbst erziehen und betreuen,
y die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in
einem Haushalt leben,
y nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden
wöchentlich Teilzeitarbeit leisten (bei einer Beschäftigung
zur Berufsbildung gilt diese Einschränkung nicht).
Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich
des Gesetzes können Erziehungsgeld erhalten:
y Personen, die von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn
zur vorübergehenden Dienstleistung ins Ausland entsandt
worden sind,
y Grenzgänger aus an Deutschland angrenzenden Staaten,
die in einem mehr als geringfügigen Arbeitsverhältnis
stehen.
Für Bürger der Europäischen Union mit dem Wohnsitz in
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
und einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
oder einer Beschäftigung in Deutschland und für
ihre Ehegatten gelten ergänzende Sonderregelungen
(siehe § 1 Abs. 7 BErzGG).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2007