Frage: Ausfhebungsvertrag

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Aufhebungsvertrag. Langjährige Tätigkeit beim gleichen AG. Vor Abschluss einer zusätzlichen Qualifikation Festlegung im neuen Arbeitsvertrag, dass nach Ende der Qualifikation Rufbereitschaften absolviert werden. Keine Angabe dazu, in welchem Ausmaß. Nun ändert sich für den Mitarbeiter die Kinderbetreuungssituation (schwierig, weil alleinerziehend) und die Betreuung ist nicht mehr in de Ausmaß gegeben wie sie für Teilnahme an den Rufbereitschaften in dem Ausmaß (bzw. überhaupt nicht, das ist noch nicht genau klar) gegeben sein müsste. (Kinderbetreuung zu schwierigen Tageszeiten durch ein Familienmitglied fällt weg) Was tun? Der AG muss doch einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, oder? Was dann? Es gibt KEINE alternative Betreungsmöglichkeit, alle eventuell in Frage kommenden Möglichkeiten wurden ausgeschöpft. Kind mitnehmen geht nicht. Zum Alleinbleiben ist Kind noch zu klein. Was macht man da, wenn der AG störrisch ist und auf den Vertrag besteht (wegen personeller Not bzw. allgemeiner Störrigkeit)? Kündigungsfrist ist mehrere Monate, es wäre also nicht mal eben so irgendwie überbrückend zu stemmen. Und: Wie ist das bei anschließender Arbeitslosigkeit? Was muss man beim Arbeitsamt vorlegen, um keine Sperre zu bekommen? Vielen Dank!

von vomGlückgefunden am 25.09.2013, 21:19



Antwort auf: Ausfhebungsvertrag

Hallo, der Arbeitnehmer kann kündigen. Möglicherweise ist aber im Arbeitsvertrag geregelt, dass der Arbeitnehmer dann die Kosten für die zusätzliche Qualifikation selber tragen muss. im schlimmsten Fall kann der Arbeitnehmer einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Dann wird der Arbeitgeber fristlos kündigen. Das bringt aber weitere Probleme wie zu Beispiel eine Sperre mit sich. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2013