Frage: Aufsichtsbehörde

Sehr geehrte Frau Bader, ich befürchte die Kündigung im EZU ist nicht vom Amt für Arbeitsschutz genehmigt worden (oder garnicht erst beantragt) wo kann ich das nachfragen - hier in hessen, wo der Sitz meiner Firma ist oder in Hamburg, wo der insolvenzverwalter sitzt Vielen dank Jasmina

Mitglied inaktiv - 19.03.2003, 14:10



Antwort auf: Aufsichtsbehörde

Hallo, fragen Sie erst mal beim Gewerbeaufsichtsamt an Ihrem Wohnort. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2003



Antwort auf: Aufsichtsbehörde

für die schnelle Antwort

Mitglied inaktiv - 19.03.2003, 14:27