Frage: Aufsicht für Jugendliche

Hallo Frau Bader! Meine Tochter ist 17 Jahre alt und möchte in diesem Jahr nicht mehr mit uns in den Urlaub fahren, da sie für Prüfungen lernen will. Sie bleibt zu Hause in unserem Haus und sowohl gute Freunde als auch eine Nachbarin haben ein Auge auf sie und sind immer für sie erreichbar. Auch wir sind per Handy immer erreichbar und im Notfall in 2 Stunden zu Hause. Wir werden 10 Tage weg sein. Nun meine Frage: Muss ich trotzdem einem von den Bekannten irgendeine Art Vollmacht für den Notfall schreiben, um etwas wichtiges entscheiden zu können oder ist das nicht notwendig? Mfg Pia Stock

Mitglied inaktiv - 15.03.2008, 23:44



Antwort auf: Aufsicht für Jugendliche

Hallo, ich würde es machen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2008