Frage: Auflösungsvertrag

wenn ich einen Auflösungsvertrag unterschreibe, der erst in 3 Jahren wirksam wird , d.h. nach der Elternzeit 3 Jahre freigestellt, bin ich dann weiterhin krankenversichert und wird die Zeit für den Renteanspruch angerechnet ??

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 10:16



Antwort auf: Auflösungsvertrag

Hallo, verstehe ich nicht. Bekommen Sie weiter Lohn? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.06.2010



Antwort auf: Auflösungsvertrag

ja, er hat mir als Abfindung in etwa den Lohn für 3 Jahre angeboten.....vielleicht habe ich es auch nur falsch verstanden und der Vertrag endet mit Unterschrift und das Geld "reicht" halt für 3 Jahre ?? ich dachte, ich wäre freigestellt....wie ist es denn normalerweise üblich bei Auflösungsverträgen?

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 20:47