wenn ich einen Auflösungsvertrag unterschreibe, der erst in 3 Jahren wirksam wird , d.h. nach der Elternzeit 3 Jahre freigestellt, bin ich dann weiterhin krankenversichert und wird die Zeit für den Renteanspruch angerechnet ??
Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 10:16
Antwort auf:
Auflösungsvertrag
Hallo,
verstehe ich nicht. Bekommen Sie weiter Lohn?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.06.2010
Antwort auf:
Auflösungsvertrag
ja, er hat mir als Abfindung in etwa den Lohn für 3 Jahre angeboten.....vielleicht habe ich es auch nur falsch verstanden und der Vertrag endet mit Unterschrift und das Geld "reicht" halt für 3 Jahre ?? ich dachte, ich wäre freigestellt....wie ist es denn normalerweise üblich bei Auflösungsverträgen?
Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 20:47