Hallo, Ich möchte mich von mein Lebensgefährter trennen. Wir haben ein gemeinsamen Sohn (2 Jahre). Wir leben noch zusammen, demnoch meine Frage ist ob ich während des Aufenhaltsbestimmung mit mein Kind zur meine Eltern ziehen kann. Rechtlich gesehen darf der Kindesvater dagegen was unternehmen? Mein Lebensgefährter droht auch mit Polizei usw, weil er auch unser Sohn betreuen will. Kann ich einen Anwalt aus einen anderen Bundesland in Anspuch nehmen in Sachen Aufenhaltsbestimmung? Vielen Dank für Ihre Unterstützung. a&m
Mitglied inaktiv - 17.09.2004, 13:20