Frage: Aufenhaltsbestimmung

Hallo, Ich möchte mich von mein Lebensgefährter trennen. Wir haben ein gemeinsamen Sohn (2 Jahre). Wir leben noch zusammen, demnoch meine Frage ist ob ich während des Aufenhaltsbestimmung mit mein Kind zur meine Eltern ziehen kann. Rechtlich gesehen darf der Kindesvater dagegen was unternehmen? Mein Lebensgefährter droht auch mit Polizei usw, weil er auch unser Sohn betreuen will. Kann ich einen Anwalt aus einen anderen Bundesland in Anspuch nehmen in Sachen Aufenhaltsbestimmung? Vielen Dank für Ihre Unterstützung. a&m

Mitglied inaktiv - 17.09.2004, 13:20



Antwort auf: Aufenhaltsbestimmung

Hallo, hat er das Sorgerecht? Geben Sie mal in meine Suchmaschine UMZUG ein! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2004



Antwort auf: Aufenhaltsbestimmung

Hallo ! Wenn Ihr gemeinsames Sorgerecht habt darfst Du nicht einfach umziehen -jedenfalls nicht in eine andere Stadt ! Falls Du doch umziehst mußt Du die Mehrkosten für die Besuche zahlen ! lG Sandra

Mitglied inaktiv - 17.09.2004, 13:56