Frage: Attestgebührenerstattung?

Guten Tag, mein Arbeitgeber hat von mir ein Attest vom Frauenarzt zur Bestätigung der Schwangerschaft verlangt und sich dann aber geweigert, die 8,00 Euro Gebühr zu tragen. Ist das richtig? Und wenn nein, wo steht, daß ich ein Recht auf Erstattung habe? Vielen Dank für Ihre Antwort Liebe Grüße Yvonne Weinig

Mitglied inaktiv - 07.04.2003, 09:17



Antwort auf: Attestgebührenerstattung?

..in § 5 Abs. 3 MuSchG

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2003



Antwort auf: Attestgebührenerstattung?

Der AG muß dir das Geld erstatten! Schließlich hat er das Attest auch verlangt. Steht im Mutterschutzgesetz! LG; Melanie

Mitglied inaktiv - 07.04.2003, 12:51