Frage: Arbeitszeitänderung

Hallo Frau Bader, Nach meiner Elternzeit habe ich eine Stelle angenommen die sich einigermaßen gut mit den Betreuungszeiten meiner Kinder vereinbaren lassen. Das sieht unteranderem auch die Arbeit an Wochenenden vor. Aber nur alle 2 Monate. Nun möchte mein Arbeitgeber die Arbeitszeit an den Wochenenden erweitern, so das ich alle 2 bis 3 Wochen arbeiten müßte. Kann mein AG das allein eintscheiden, oder muß ich dem zustimmen. Mein Problem ist nämlich das ich nicht in dem umfang am We arbeiten kann da ich keine Betreuung für meine Kinder habe. Besten Dank im vorraus Viel Grüße Michaela

Mitglied inaktiv - 02.02.2009, 14:27



Antwort auf: Arbeitszeitänderung

Hallo, das kommt auf Ihren Arbeitsvertrag an Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2009