Arbeitsvertrag aufhebbar bei schwangerschaft vor Arbeitsantritt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsvertrag aufhebbar bei schwangerschaft vor Arbeitsantritt?

Hallo Frau Bader, mein Partner und ich verhüten seit kurzem nicht mehr und lassen es auf eine Schwangerschaft ankommen. Ich habe einen unbefristeten wenn auch stressigen Job in einer eher kinderunfreundlichen Branche. Jetzt habe ich überraschend einen Job in einem zukunftsträchtigen Unternehmen in Aussicht, der nicht nur besser bezahlt, sondern auch Annehmlichkeiten wie eine Firmenkinderbetreuung bieten würde und generell familienfreundlicher ist. Meinen aktuellen Job wechseln kann ich aufgrund meiner vertraglichen Kündigungsfrist erst mit Ablauf von 4 Monaten. Da ich den Versuch, schwanger zu werden, aber nicht mehr hinausschieben möchte auch nicht um 6 Monate), hadere ich mit den möglichen Konsequenzen, wenn ich kündige, den neuen Job annehme und dann bei Arbeitsantritt schon im 1-4 Monat schwanger sein sollte. Verstecken könnte ich die Umstände dann ggf. nicht mehr. Allerdings kann es ja auch sein, dass es mit der Wunschschwangerschaft bis dahin noch gar nicht geklappt hat. Wie sähe es rein rechtlich aus? Wäre ein bereits unterschriebener Arbeitsvertrag bei Mitteilung einer Schwangerschaft vor Arbeitsantritt oder während der Probezeit aufhebbar/kündbar? Könnte mir nach dem Mutterschutz gekündigt werden? Danke für eine Antwort, viele Grüße, Bibi

von Bibi139 am 05.12.2017, 14:24



Antwort auf: Arbeitsvertrag aufhebbar bei schwangerschaft vor Arbeitsantritt?

Hallo wenn der Vertrag unterschrieben ist, ist er wirksam. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2017



Antwort auf: Arbeitsvertrag aufhebbar bei schwangerschaft vor Arbeitsantritt?

Hallo Bibi, wenn du den neuen Vertrag unterschreibst und dein AG auch ist er verbindlich. Kündigungsschutz hast du trotzdem. Wie du das moralisch mit dir vereinbarst ist deine Sache. Aber wie du schon schreibst...entweder klappt die SS sofort oder erst in einem Jahr... ich hatte auch einen neuen Vertrag unterschrieben und in der gleichen Woche erfuhr ich dass ich schwanger bin. Hatte aber ehrlich gesagt nicht damit gerechnet. Und glücklicherweise beim alten AG noch nicht gekündigt gehabt,so dass ich dem neuen AG die volle Entscheidung lies,obwohl es dort sehr viel besser gewesen wäre. Alles Gute

von Ninja2015 am 05.12.2017, 21:13



Antwort auf: Arbeitsvertrag aufhebbar bei schwangerschaft vor Arbeitsantritt?

Ein neuer Arbeitgeber ist meist nicht glücklich, wenn seine neue Mitarbeiterin gleich schwanger ist und würde einer Kündigung/Aufhebung wahrscheinlich gerne zustimmen. Unkosten und Aufwand hat er natürlich trotzdem gehabt. Und die Stelle ist dann nicht besetzt worden! Warum tust du dir und dem AG das an, wenn du es jetzt schon weißt? Wenn du jetzt deine alte Stelle mit einer Frist von 4 Monaten kündigst, dann ist sie ja gekündigt, auch wenn das Arbeitsverhältnis erst nach der Frist endet. Das wäre dann nicht rückgängig zu machen. Dein Timing ist denkbar ungünstig. Und zwar für alle Beteiligten. Ich rate dir beides zeitlich zu trennen, Kinderwunsch und Stellenwechsel zeitlich auseinander zu halten. Sonst kommst du in ein paar Monaten und fragst nach deinen Rechten wegen belastetem Betriebsklima.

Mitglied inaktiv - 06.12.2017, 07:42



Antwort auf: Arbeitsvertrag aufhebbar bei schwangerschaft vor Arbeitsantritt?

Huhu, rechtlich bist Du zunächst mE auf der sicheren Seite, bis Ende Elternzeit. Wenn Du Dir Sorgen über das Betriebsklima machst, überlege, ob Du vor dem unterschreiben bei dem neuen Job (und Kündigen beim alten natürlich) mit Deinem neuen Chef über Deinen Kinderwunsch sprichst. Natürlich kann es sein, dass Du dann nicht eingestellt wirst. Aber in dem Fall wäre es wahrscheinlich auch schlecht für's Betriebsklima gewesen, wenn Du nichts gesagt hättest. Und im besten Fall nimmt man Dich trotzdem und alles ist gut. Wie schon jemand anders schrieb - ob es gleich klappt, weißt Du ja eh nicht, vielleicht gibt es ja sogar Gründe, die dagegen sprechen. Alles Gute!

von zweizwerge am 06.12.2017, 10:40



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