Frage: Arbeitsschutz

Hi, hab da vielleicht ein groses Problem. Ich bin in Arbeit aber auch jetzt schwanger. Nein problem ist jetzt, der Vater des Kindes will uns nicht mehr und ich müsste zurück zu meinen Eltern also das bundesland wechseln weil ich hier mir keine wohnung alleine mit Kindern leisten kann. Also frage wäre könnte ich ab dem 4monat ein arbeitsverbot bekommen und dann umziehen ohne das der arbeitgeber mir kündigt in der Zeit da ich ja nicht mehr vor Ort wohne. Grus aniri

von Aniri am 16.06.2019, 13:18



Antwort auf: Arbeitsschutz

Hallo, ein BV zu bekommen, um umzuziehen, ist nicht möglich. Außerdem kann der Ag, der ja den Lohn weiter zahlt, jederzeit fordern, dass Siew ieder kommen (auf einen anderen Arbeitsplatz). Da werden Sie schon kündigen müssen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2019



Antwort auf: Arbeitsschutz

Das geht so einfach nicht. Selbst wenn der AG ein BV ausstellen sollte, müsstest du jederzeit von einem Tag auf den nächsten wieder arbeiten können. Und zwar bis zum Mutterschutz. Erst ab dann musst du nicht mehr abrufbar sein. Im Mutterschutz und solange wie du EZ hast darfst du wohnen wo du magst in Hinblick auf den Arbeitgeber, vorher aber eben nicht. Frage wäre also, könntest du in dem Falle jederzeit wieder arbeiten trotz Umzugs? Weil du schreibst nur das du in ein anders Bundesland ziehen willst, nicht aber wie groß die Entfernung ist. Davon ab musst du auch wo an das Kind denken, denn das wird nach der Geburt ein Recht auf Umgang mit seinem Vater haben. Ist das noch zu gewährleisten? Kannst du dich im Zweifel an den Kosten beteiligen die durch deinen Umzug anfallen werden? Mein Rat, mach einen Termin beim JA aus, lass dich dort beraten was dir zusteht. Den dir steht einmal Unterhalt vom Vater des Kindes für dieses zu ab Geburt, und evtl auch Unterhalt für dich. Dazu ab gibt es staatliche Unterstützungen die du nutzen kannst. Auch in Hinblick auf die Kosten auf die Erstausstattung für das Kind. Da können dir Diakonie usw helfen ob dir da finanzielle Mittel zustehen. Bedenke, das Zeitfenster wo du diese beantragen kannst ist eng, also möglichst schnell Termin ausmachen.

von Felica am 16.06.2019, 14:11



Antwort auf: Arbeitsschutz

Das geht auf keinen Fall. Wenn du wegziehen willst, musst du kündigen und dir am neuen Ort eine neue Arbeit suchen oder deine Eltern versorgen dich finanziell. Dein Problem hat mit Mutterschutz nichts zu tun.

Mitglied inaktiv - 16.06.2019, 15:08



Antwort auf: Arbeitsschutz

du bekommst bv dann, wenn es gründe gibt. du kannst doch nicht weiter lohn erhalten, umziehen etcpp. wie stellst du dir das vor? selbst wenn du bv erhälst darfst du nicht umziehen. du musst jederzeit wieder arbeiten können. da musst du dir eine andre lösung suchen. sorry aber da verschlägt es mir echt die sprache. das wäre sozialbetrug . wende dich an die caritas und hole dir hilfe vor ort! aber doch nicht auf kosten des staates! und wenn nix geht, dann musst halt selber kündigen.

von mellomania am 16.06.2019, 22:27