Frage: Arbeitsreduktion

Liebe Frau Bader! Nach 3 FG in Folge, rät mein Arzt, meine Arbeit zu reduzieren oder ganz aufzuhören. Wie ist die rechtliche Lage: - so weit ich weiß, habe ich aufgrund des neuen Teilzeitgesetzes das Recht auf Arbeitsreduzierung. Mein AG hält aber davon nichts. Ist er verpflichtet, mir Teilzeit zu gewähren? (Ich arbeite als Management Assistentin und Job Sharing etc. ist gut möglich, wird jedoch nicht praktiziert bzw. gerne gesehen.) - Habe ich Recht auf unbezahlten Urlaub? Z. B für ein halbes Jahr? Wenn ich dann schwanger würde, wie sieht es dann aus mit Mutterschutz etc.? - Wann könnte mich mein Arzt krankschreiben? - Gibt es sonst noch eine Möglichkeit? - Wenn ich ganz mit der Arbeit aufhöre, wie bin ich dann krankenversichert? Herzlichen Dank im voraus für Ihre Beantwortung. Die Frage ist sehr umfangreich und falls Sie noch Infos benötigen, dann lassen Sie es mich bitte wissen. Vielen Dank.

Mitglied inaktiv - 25.10.2001, 14:31



Antwort auf: Arbeitsreduktion

Liebe Gabriele, 1. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht aber nach dem neuen Teilzeitarbeitsgesetz. Es besteht ein begrenzter Anspruch auf Teilzeit, wenn: - mind 15 AN da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen 2. Anspruch auf unbezahlten Urlaub haben Sie nicht 3. Wenn Sie ganz aufhören, können Sie Arbeitslosengeld beantragen und sind auf diesem Wege versichert 4. Inwieweit der Arzt Sie krankschreiben kann, muss er beurteieln Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2001