Frage: Arbeitslosenhilfe

Hallo Frau Bader ich habe da mal eine Frage ich bin bis Ende zum 01.01.02 arbeitslos gemeldet. und dann läuft das eine Jahr aus. Habe mich nicht weiterbeworben letztes Jahr, weil mein Arbeitgeber mich ab diesem Jahr (Januar 2002) als Halbtagskraft übernehmen wollte. dies hat er aber dann jetzt doch nicht getan, weil ich schwanger geworden bin, sondern weiterhin auf 630,00 DM beschäftigung. So jetzt meine Frage: Hat es Zweck jetzt noch ARbeitslosenhilfe zu beantragen (welche ich wahrscheinlich eh nicht bekommen würde wg. dem Verdienst des Mannes),damit ich Mutterschutzgeld bekomme oder soll ich das lassen, und direkt nach der Enbindung direkt Erziehungsgeld beantragen, damit ich dies dann sofort erhalte und nicht erst nach der Mutterschutzzeit (ist das überhaupt machbar, daß man direkt Erziehungsgeld bekommt). Ich bin nämlich total irritiert jetzt, weil ich bekomme Zwillinge und würde dann ja 18 wochen keine müde Mark bekommen. Was kann ich tun? Gruß Bianca

Mitglied inaktiv - 17.01.2002, 19:29



Antwort auf: Arbeitslosenhilfe

Liebe Bianca, der 01.01.02 ist doch rum? Arbeitslosenhilfe erhalten Sie im Anschluß an das Arbeitslosengeld, wenn Sie bedürftig sind. Versuchen können Sie es, erhalten dann aber im Mutterschutz Mutterschaftsgeld in Höhe der Arbeitslosenhilfe und evtl. kein EG, da dieses angerechnet wird. Es ist im Einzelfall eine Rechenübu7ng, was besser ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2002