Frage:
arbeitslos,Elterngeld,schwanger mit Zwillingen,Krankenversicherung?
Hallo Fr.Bader!
Ich habe gleich mehrere Fragen.Bin gerade mit Zwillingen schwanger und arbeitslos gemeldet.
1.bekomme ich bis zum MuSchu weiterhin ALG?
2.wann beginnt mit Zwillingen der MuSchu
3.Wie wird das Elterngeld bei Arbeitslosigkeit und Zwillingen berechnet?
4.Elternzeit kann ich ja glaub ich nicht nehmen,wollte das Elterngeld auf zwei Jahre aufteilen.Bin ich in der Zeit krankenversichert?
Mein Mann ist Soldat,bei ihm kann ich nicht familienversichert sein...
Vielen Dank mummelmama
Mitglied inaktiv - 30.07.2008, 14:16
Antwort auf:
arbeitslos,Elterngeld,schwanger mit Zwillingen,Krankenversicherung?
Hallo,
1. Ja, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder ein BV haben
2. Ganz normal 6 Wo. vorher
3. Grds. ist ArbGeld I und der letztre Lohn die Bemessungsgrundlage für EG. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das zustehende Eltern-geld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Das heißt: Zusätzlich zum errechneten Elterngeld werden für jeden Mehrling 300 Euro gezahlt.
4. Ja
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.07.2008