Hallo Frau Bader,
wie sieht es aus wenn eine arbeitslose Schwangere Erziehungsurlaub nehmen möchte? Steht ihr der überhaupt zu? Kann sie sich nach Ablauf des Erziehungsgeldes wieder arbeitslos melden und hat sie dann noch Anspruch auf ALG oder verfällt dies zwischenzeitlich?
Danke für Ihre Info.
Pia
Mitglied inaktiv - 28.05.2002, 18:19
Antwort auf:
Arbeitslos - Erziehungsurlaub?
oT
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2002
Antwort auf:
Arbeitslos - Erziehungsurlaub?
Natürlich kannst du Erziehungsurlaub nehmen. dein ALG-Anspruch läuft dein nach dem Erziehungurlaub weiter, wenn du dich dann wieder arbeitssuchend meldest.
Mitglied inaktiv - 29.05.2002, 14:01
Antwort auf:
Arbeitslos - Erziehungsurlaub?
ich denke mal du möchtest auch auf das erziehungsgeld nicht verzichten oder? dann würde ich dir raten, nach deinem mutterschutz erziehungsurlaub zu beantragen und dich beim arbeitsamt für arbeitssuchend (oder auch nicht) eintragen zu lassen. sonst geht es nicht würde ich meinen, denn ich habe das auch schon durch!
Mitglied inaktiv - 30.05.2002, 08:03
Antwort auf:
Arbeitslos - Erziehungsurlaub?
Hallo,
als Arbeitslose bekommt man keinen Erziehungsurlaub, wohl aber kannst Du Erziehungsgeld beantragen(für max. zwei Jahre). EG und ALG bekommst Du nur gleichzeitig, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehst, das heisst Du musst einen Betreungsplatz für Dein Kind nachweisen. Kannst Du das nicht, bekommst Du nur Erziehungsgeld. Allerdings kannst Du die Arbeitslosenzeit hintendranhängen.
Gruss
Anja
Mitglied inaktiv - 02.06.2002, 22:26