Frage: Arbeitlosengeld

Ich war 3 jahre in Elternzeit. Mein Arbeitgeber kann mir nun keinen teilzeitjob anbieten. Es läuft auf einen Aufhebungsvertrag hinaus. Habe ich nun Anspruch auf Arbeitslosengeld? Währen der drei Jahre habe ich nix verdient davor war ich vollzeit berufstätig. Und noch etwas zu meiner Krankenversicherung. Wenn die 3 Jahre rum sind und ich nicht in meine alte Firma kann, wie bin ich dann krankenversichert? Eine Familenmitversicherung kommt nicht in Frage da mein Mann und das kind privat versichert sind. Besten Dank

Mitglied inaktiv - 01.10.2008, 22:46



Antwort auf: Arbeitlosengeld

Hallo, wenn Sie arbeitssuchend sind, also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, erhalten Sie ARbGeld I, wegen dem AufhebungsV sind Sie uU gesperrt. Über ARbGeld I sind Sie kk-versichert Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.10.2008