Hallo Frau Bader,
bin im 6.Monat schwanger und mache mir Gedankenn, ob ich 1 Jahr oder 2 Jahre Elternzeit nehmen soll. Da wir auch noch ein Haus gekauft haben, sind wir auf das Geld angewiesen. Ich würde gerne 2 Jahre nehmen aber so nach 14 Monaten wieder im Job mit Teilzeitbeschäftigung 20 Std. anfangen. Da ich jetzt aber gehört habe, dass ich aber dadurch kein Gewinn mache,weil dann das Elterngeld dadurch beeinträchtigt wird, weiß ich nicht recht, was richtig wäre für mich. Könnten Sie mir helfen bitte?
Freundliche Grüße
Banu Ö.
von
Banu6
am 02.02.2018, 16:06
Antwort auf:
Arbeiten während der Elternzeit
Hallo,
wenn Sie sich ds EG dann im ersten Jahr auszahlen lassen, ist es doch kein Problem. Dann wird im zweiten Jahr nichts angerechnet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.02.2018
Antwort auf:
Arbeiten während der Elternzeit
dann lass dir das elterngeld auf ein jahr auszahlen. nicht gesplittet. dann kanst du im zweiten jahr ohne einbußen bis 30 h die woche arbeiten
von
mellomania
am 02.02.2018, 16:07
Antwort auf:
Arbeiten während der Elternzeit
Was hat den das eine mit dem anderen zu tun?
Hast du vor nach 14 Monaten wieder in VZ zu arbeiten bzw kannst du es dann?
Falls nein, dann melde EZ für mindestens 2 Jahre an, mit dem Hinweiß das du nach 14 Monaten in TZ innerhalb der EZ planst zu arbeiten. Kannst du bis u 30 Std die Woche - bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung eben auch woanders.
Und EG lässt du dir für 12 Monate auszahlen. Das sind ja zwei verschiedenen Dinge. Sobald das EG durch ist ist es ohne Belang ob du wieder arbeitest oder daheim bleibst. Und krankenversichert bist du solange du in EZ bist - wenn du selbstständiges Mitglied in der gesetzlichen Pflichtversicherung bist.
Davon ab, wenn du nur 1 Jahr EZ meldest, dann aber warum auch immer doch nicht arbeiten kannst, ist der AG nicht verpflichtet die EZ zu verlängern. Im schlechtesten Fall müsstest du dann kündigen. Auch nicht unbedingt so toll, oder?
Klar kannst du auch sagen ich nehme über die komplette EZ EG - dann eben EG plus, aber dann ist es wirklich so das jegliches Einkommen in dieser zeit angegeben werden muss. EG Plus ist etwas was sich nur für wirkliche Fälle lohnt - wenn Frau aber im ersten Jahr auf keinen Fall arbeiten will, fährt sie fast immer mit dem normalen EG besser.
Wenn das mit TZ innerhalb der EZ dann klappt und du auch im 3ten Jahr nicht VZ arbeiten willst, kannst du dann immer noch verlängern - dann sogar auch ohne Zustimmung des Chefs. Sollte der Ag nach 14 Monaten sagen, er hat nichts, kann er dir kaum die Zustimmung verweigern das du innerhalb der EZ woanders arbeitest - bis du dann einen geeigneten TZ-Job gefunden hast kannst du unter Umständen sogar Anspruch auf ALG1 haben.
Du siehst also, wenn du nicht sicher planst nach dem einen Jahr oder nach 14 Monaten wieder voll einzusteigen, dann fährst du mit TZ innerhalb der EZ im zweiten Jahr besser - mit EG-Auszahlung nur im ersten Jahr.
Mitglied inaktiv - 02.02.2018, 17:30