Frage: Arbeit

Im März ist meine Elternzeit um . Dann muß ich wieder Arbeiten . Vor der Schwangerschaft habe ich vollzeit gearbeitet . Jetzt möchte ich aber nur noch Halbtags Arbeiten . Muß mein Arbeitgeber dem zustimmen , oder kann er mir die halbtagsstelle verweigern. ich habe auch keinen Arbeitsvertrag . Wenn sich die halbtagsselle für mich Finanziel nicht lohnt , und ich mir eine andere Arbetsselle suchen möchte , wie lange ist dann meine Kündigungsfrist ?

Mitglied inaktiv - 02.12.2002, 22:51



Antwort auf: Arbeit

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2002