Hallo Frau Bader, können Sie mir bei folgenden Fragen behilflich sein: 1. Wenn ich im EZU geringfügig bei einer anderen Firma als meinem Hauptarbeitgeber beschäftigt bin, muß dann dieser Arbeitsvertrag von vornherein bis zum Ende des EZU befristet sein? Oder kann ich sozusagen zwei unbefristete VErträge haben? 2. Gesetzt den Fall, ich kündige meinem Haupt-AG zum Ende des Erziehungsurlaubes, inwieweit wird der Nebenerwerb dann auf Arbeitslosengeld angerechnet? Vielen Dank für Ihre Mühe viele Grüße Paula
Mitglied inaktiv - 28.03.2003, 21:18