Hallo Ich bin seit 6 Jahren von meinem Exmann getrennt - nie zahlte er Kindesunterhalt. Titel ist vorhanden. Nach unserer Trennung erfuhr ich, dass er wegen mehreren Sachen (Diebstahl, Fahren o. Führerschein, betrunken gefahren, Einbruch, etc.) zu 4 1/2 J. verurteilt wurde. Muss erwähnen, dies war auch ein Grund der Trennung, da er völlig übermütig war u. Recht u. Unrecht nicht unterscheiden konnte... auf keinen hörte... Im Gefängnis machte er eine Ausbildung. Er wurde vorzeitig entlassen (nach 2 J.) u. a. da er sich in der Ausbildung sehr gut machte u. dies "draussen" so weiterführen sollte. Es kam (wie von mir gedacht)... nach der Entlassung, ging er nicht mehr zur Berufsschule, fehlte unentschuldigt am Arbeitsplatz, etc. Er wurde von der Firma rausgeschmissen. Mich macht das traurig u. wütend :O( Er ist 30 J. - ohne Ausbildung - seine Chance auf "Besserung im Leben" für sich u. für die Kinder zwecks Unterhalt hat er mutwillig kaputt gemacht. Für die Kinder hat er keine Zeit. Will sie auch nicht sehen. Jetzt macht sein Satz auch Sinn " Du wirst von mir nie Unterhalt sehen" Wäre eine Anzeige wegwn Unterhaltspflichtverletzung angebracht? Habe Angst falsch zu entscheiden Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 11.09.2009, 19:29