Hallo, Ich schon wieder...
Ich welchen Fällen muss ich keine Anwaltskosten bezahlen? Ich hatte als Schülerin + 400€ Job einmal eine Anwältin. Da musste ich nichts bezahlen. Das wurde irgendwie anders abgerechnet. Wie sieht es aus wenn ich in der Ausbildung, bzw jetzt im Mutterschutz und im April wenn das Baby da ist noch die 8 Wochen Mutterschutz habe und danach in Elternzeit gehe? Kann ich die Anwaltkosten irgendwie umgehen? Ich will unbedingt aus diesem Mietvertrag raus, kann mir nur keinen Anwalt leisten...
Danke...
Jera
Mitglied inaktiv - 15.03.2008, 01:33
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Anwaltskosten
du mußt dir beim amtsgericht einen bratungsschein holen, kostet 10€. damit zum anwalt, der ( oder du ) kann(st) dann einen antrag auf prozesskostenhilfe stellen, die wahrscheinlich bei dir, da niedriges einkommen, UND aussicht auf erfolg gewährt wird.
ABER:
nur aus einem mietvertrag rauswollen??? ob das reicht???
Mitglied inaktiv - 15.03.2008, 10:04
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Anwaltskosten
Also Beratungsschein ist richtig. Den musst du dir beim Amtsgericht holen. Der Anwalt nimmt meistens dann noch 10 eur. Ist aber manchmal aus Kulanz nicht nötig.
Das Amtsgericht prüft beim Beratungsschein nicht die Aussicht auf Erfolg. Anders bei der Prozesskostenhilfe, da wird es geprüft. Beratungsschein bekommt jeder der bedürftig ist. Einkommensnachweis, Mietvertrag, evt. Kreditnachweise mitnehmen und beantragen.
LG Arlett
Mitglied inaktiv - 15.03.2008, 16:03
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Anwaltskosten
Danke für die Antwort, das ist gut zu wissen. Und es muss ja auch nicht unbedingt zu einem Prozess kommen. Mit meiner letzten Anwältin hat Briefverkehr auch genügt...
Gruß Jera
Mitglied inaktiv - 15.03.2008, 16:13
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Anwaltskosten
ich dachte genau das geschrieben zu haben....zumindest habe ich es genau so gemeint...
Mitglied inaktiv - 16.03.2008, 11:38