Frage: Anderer AG

Hallo. Mein AG stimmt einer Teilzeit nicht zu. Er bietet mir wieder meine Vollzeitstelle an. Da ich erst März 06 da wieder anfangen müßte habe ich mir eine andere Arbeit mit 60 Stunden im Monat gesucht. Die option wieder in meine Alte Firma zuwechseln wollte ich mir offen lassen. Ist das möglich ? oder muß ich selber kündigen oder kann das der alte AG Machen. Vielen Dank Jana

Mitglied inaktiv - 16.06.2005, 09:07



Antwort auf: Anderer AG

Hallo, in der EZ können Sie mit Zustimmung des AG bei einem anderen AG arbeiten. Den Rest würde ich erst einmal auf mich zukommen lassen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2005



Antwort auf: Anderer AG

Vorsicht ! Du darfst Dir auf keinen Fall einfach eine andere Arbeit suchen. Während der Elternzeit brauchst Du dafür unbedingt das OK Deines Arbeitgebers, sonst ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung !!! Ich stecke grade in der selben Situation. Es ist eine bekannte Masche dass die Arbeitgeber einer anderen Arbeit nicht zustimmen weil sie hoffen dass du dann freiwillig gehst. Erziehungsurlaub = Stellenabbau !!! So ist das heute in Deutschland !

Mitglied inaktiv - 16.06.2005, 10:01



Antwort auf: Anderer AG

Dsnke Nici 75 ich weiss das mich mein alter AG "loswerden" will. Denn ich war früher Springe(von einer Fialie zur anderen)die sollen abgebaut werden. Das habe ich von meinen Alten Kollegen erfahren. Darum habe ich mich ja vorsorglich um einen Anderen Arbeitsplatz bemüht. Aber ich wiess ja noch nicht wie es da ist. und wollte mir meinen Alten AG als sicherheit offenhalten. jana

Mitglied inaktiv - 16.06.2005, 13:15