Kann der Arbeitgeber verlangen bei Beschäftigungsverbot einen Amtsarzt zu rate zu ziehen, und wer trägt die Kosten ?
Mitglied inaktiv - 31.10.2001, 09:10
Kann der Arbeitgeber verlangen bei Beschäftigungsverbot einen Amtsarzt zu rate zu ziehen, und wer trägt die Kosten ?
Mitglied inaktiv - 31.10.2001, 09:10
Liebe Katy, hat der AG begründete Zweifel an dem Attest, kann er auf seine Kosten eine Nachuntersuchung verlangen. Er kann aber nicht verlangen, dass Sie einen bestimmten Arzt aufsuchen, da Sie ein Recht auf freie Arztwahl haben. Gruß, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.11.2001
Also, nach meinem Rechtsverständis würde ich sagen, wenn der Arbeitgeber das ausdrücklich VERLANGT (weil er deinem Hausarzt nicht glaubt oder warum?) dann muss der Arbeitgeber das auch BEZAHLEN. Anders wäre es, wenn du das unverlangt einreichen würdest - dann könnte es durchaus sein, dass du auf den Kosten dafür sitzen bleibst. Falls ich mit meiner Antwort danebenliege, bitte ich um Verbesserung ... Sylvia
Mitglied inaktiv - 05.11.2001, 12:13