Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe einen Vertrag über eine Elternzeitvertretung abgeschlossen. Nun erlitt die Angestellte, die ich während der Elternzeit vertreten sollte, eine Fehlgeburt. Gibt es für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht seitens des Arbeitgebers?
Danke für Ihre Einschätzung!
von
Pancake
am 13.09.2013, 12:22
Antwort auf:
Als Elternzeitvertretung bereits eingestellt, nun Fehlgeburt?
Hallo,
wenn im vertrag steht, dass es für die Vertretung ist, leider ja. Die arme Mutter,.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2013
Antwort auf:
Als Elternzeitvertretung bereits eingestellt, nun Fehlgeburt?
Wie traurig.
Ja, der Zweck Deines Vertrages erlischt damit.
Je nachdem wie weit sie war richtet sich die Fortdauer Deiner Anstellung.
Am besten fragst Du den Chef direkt was das nun für Dich bedeutet
von
Sternenschnuppe
am 13.09.2013, 13:37