Hallo, Meine frage ist; ich war vor der elternzeit vollzeit beschäftigt.. Dann habe ich 1 jahr elternzeit beantragt, und während der elternzeit auf 405 euro teilzeit angemeldet. (wegen der kv,da mein mann privat vesichert ist)...jetzt meine frage; wurde mich gerne arbeitslos melden vollzeit.. Welches gehalt zählt jetzt in elternzeit ab 22,08,2011 (1jahr lang) Teilzeitjob 405 euro von 01.09.2011-30.01.13 Wie berechnet sich das.. Dannke.im voras
von enes am 22.04.2013, 00:01