Frage: alg

Hallo, Meine frage ist; ich war vor der elternzeit vollzeit beschäftigt.. Dann habe ich 1 jahr elternzeit beantragt, und während der elternzeit auf 405 euro teilzeit angemeldet. (wegen der kv,da mein mann privat vesichert ist)...jetzt meine frage; wurde mich gerne arbeitslos melden vollzeit.. Welches gehalt zählt jetzt in elternzeit ab 22,08,2011 (1jahr lang) Teilzeitjob 405 euro von 01.09.2011-30.01.13 Wie berechnet sich das.. Dannke.im voras

von enes am 22.04.2013, 00:01



Antwort auf: alg

Hallo, 1. Wieso, in der EZ ist man doch beitragsfrei weiter versichert 2. Wenn Sie voll arbeiten wollen, das VZ-Gehalt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.04.2013



Antwort auf: alg

beim ALG bin ich mir nicht sicher. LG Peeka

von peekaboo am 22.04.2013, 12:16



Antwort auf: alg

Ja die betreuung fur vollzeit ist sicher da...(meine mutter)sie arbeitt nicht..

von enes am 22.04.2013, 13:01