Frage: alg

ich bin im 6. september 2004 fest eingestellt worden, mit einem unbefristeten arbeitsvertrag (40h/woche) vorerst probezeit festgelegt bis 28.02.2005. erfuhr gleich zu beginn meines arbeitsverhältnisses, dass ich schwanger bin. hab dann bis zum 6.04.2005 gearbeitet und bin dann in den mutterschutz gegangen bis 6.08.2005, da mein kind erst am 11.06.2005 statt am 18.05.2005 geboren wurde. habe gleich zwei jahre elternzeit im aschluss beantragt. diese laufen dann im august diesen jahres aus. erziehungsgeld läuft allerdings schon im juni aus. meine frage ist, bin ich eigentlich alg 1 berechtigt, wenn mir nach der elternzeit gekündigt wird. habe insgesamt ja nur 7 monate gearbeitet. aber zählen mutterschutz und elternzeit dazu? kann man die elternzeit vorzeitig beenden, nämlich wenn das erziehungsgeld ausläuft? wenn ich selber kündige habe ich wohl anspruch auf nichts, oder? oder gibt es sonderregelungen. die arbeitsstelle ist nämlich in berlin und ich lebe mit meinem mann und kind in leipzig. mein mann ist selbsständig. würde gerne in unserer firma einsteigen... über eine antwort wäre ich sehr dankbar lg luzie

Mitglied inaktiv - 15.04.2007, 19:52



Antwort auf: alg

Hallo, die Mutterschutzfristen zählen dazu, danach sind Sie nicht versicherungspflichtig tätig. Liebe GRüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2007



Antwort auf: alg

wenn du in die Fa. deines mannes einsteigen willst, gibt es doch keine probleme- dann wirst du ja gar nicht arbeitslos :-)

Mitglied inaktiv - 16.04.2007, 13:48