Frage: Alg nach Elternteilzeit

Hallo, ich möchte nach meiner einjährigen Elternzeit einen Antrag auf Elternteilzeit bei meinem Arbeitgeber stellen. Welche Fristen zur Beantragung muss ich hierzu einhalten? Wie wird das ALG berechnet falls ich nach der Elternteilzeit arbeitslos werden sollte?

Mitglied inaktiv - 02.09.2010, 13:01



Antwort auf: Alg nach Elternteilzeit

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Wenn er ablehnt können Sie sich an das AA wenden u bekommen leistungen in dem Prozentsatz, in dem Sie arbeiten könnten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.09.2010