Guten Tag Frau Bader,
ich bin in der 8.SSW und hatte eine Untersuchung bei einer Frauenärztin in Vertretung. Sie hat entgegen der Empfehlungen und ohne mein Einverständnis eine Untersuchung (Doppler-Ultraschall) vorgenommen, die ein Risiko für die Entwicklung meines Kindes darstellen kann. Diese Untersuchung ist ab der 20. SSW üblich. Ich wusste vorher nichts von der Gefährlichkeit und habe sie daher auch nicht davon abgehalten. Nun habe ich große Sorgen, dass meinem Kind etwas passiert sein kann.
Wie ist hier die rechtliche Situation?
Kann ich Falle einer Fehlbildung etc. des Kindes die FÄ zur Verantwortung ziehen?
Was kann ich jetzt tun? (Beweissicherung?)
Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat.
von
KrümelsMami2009
am 27.05.2013, 14:07
Antwort auf:
Ärztefehler
Hallo,
http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaft/untersuchungen/doppler-ultraschall.htm
Ob ein Risiko besteht, kann ich nicht beurteilen.
Falls dies so ist und das Kind tatsächlich ein Schaden genommen hat, tragen Sie die Beweislast für die Ursächlichkeit. Ob und wie man das jetzt schon als Beweis sichern kann, kann Ihnen nur ein Gynäkologe beantworten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Ärztefehler
Wieso sollte das ein Risiko darstellen?
Hat ein Arzt Dir gesagt das es ein Risiko ist oder hat da das wo im Internet gelesen?
Mitglied inaktiv - 27.05.2013, 14:19
Antwort auf:
Ärztefehler
Dein erstes Kind ? Du musst dringend entspannter werden.
Die Dame weiß sicherlich was sie tut, und ein Doppler schadet nicht, es stellt nur anders / besser dar.
Beweissicherung ? Was heißt denn ohne Dein Einverständnis ? Hat sie Dich festgebunden ?
Deinem Kind werden im Leben noch unzählige mögliche Gefahren begegnen, willst Du dann auch alle verklagen ?
von
Sternenschnuppe
am 27.05.2013, 17:50
Antwort auf:
Ärztefehler
http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/Doppler-Sonographie_355353.htm
von
Sternenschnuppe
am 27.05.2013, 17:58