Abschluß von Mitgliedschaften durch den KV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Abschluß von Mitgliedschaften durch den KV

Liebe Fr. Bader, darf ein KV (der nicht sorgeberechtigt ist) einfach Mitgliedschaften (z.B. ADAC, u.ä.) für das Kind (fast 2 J.) abschließen, ohne die KM zu fragen / ihr Einverständnis einzuholen??? Wie kann ich am besten dagegen vorgehen? alles Liebe, akira PS: Vielen Dank für Ihre Arbeit - sie helfen dadurch eine ganze Menge Leute :-)

Mitglied inaktiv - 16.09.2002, 14:24



Antwort auf: Abschluß von Mitgliedschaften durch den KV

Liebe Akira, danke :-)) Nein, darf er nicht. Schreiben Sie die Vereine/ Clubs an. Kurzer netter Brief : "Das ist Ihr Vertragsparter" Dazu Kopie Kinderpass oder Geburtsurkunde. Vielleicht noch Beschreinigung über alleiniges Sorgerecht. Da hören Sie nie mehr was von. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2002