Frage: Absageschreiben

Halli,hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir vielleicht weiterhelfen. Die Familienkasse möchte überprüfen ob mir 2008 noch Kindergeld zugestanden hat. Soweit alles kein Thema, habe sämtliche Unterlagen die sie haben wollte zu denen geschickt und nun kam ein neues Schreiben das sie gerne aus März 08, April 08 und Oktober 08 Nachweise haben wollen über Bewerbungsbemühnungen oder Absageschreiben. Nun ist meine Frage wie lange muss man Absageschreiben aufheben? Gibt es da überhaupt eine Zeitangabe? Vielen lieben Dank im vorraus.. LG Jeannett

Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 19:12



Antwort auf: Absageschreiben

Hallo, eigentlich nicht, aber man hebt sie doch auch wegend er Steuer auf?! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.05.2010