Liebe Frau Bader, ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht meiner Kinder erhalten. Nun kommt mein Sohn in die Schule und diese möchte eine Erklärung zur Sorgeberechtigung haben. Nun ist es aber so das der Vater meiner Kinder 350 km weiter von uns weg wohnt,reicht es mit dem Urteil des ABR nicht aus? Muss ich diesen Bogen ausfüllen? Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG Gertraud
Mitglied inaktiv - 17.05.2006, 10:44