Frage: 630,-DM Job

Sehr geehrte Frau Bader, seit September vorigen Jahres arbeite ich auf 630,-DM Basis. Hauptberuflich bin ich derzeit im Erziehungsurlaub und bekomme mein 2. Kind (22.2.02). Vertraglich wurde Krankengeld und Urlaubsgeld ausgeschlossen. Beim Krankengeld ist mir bewußt, daß dieser Punkt nicht ausgeschlossen werden darf. Im Mai diesen Jahres wurde auf meine Anfrage hin bezahlter Urlaub verweigert, da dies finanziell dem Betrieb eine zu große Belastung wäre. Nun bin ich seit voriger Woche wegen vorzeitiger Wehen krankgeschrieben worden. Meine Chefin möchte mich nun "abmelden" , um nicht zahlen zu müssen und meinte, sie wisse nicht, ob sie mich aus betrieblichen Gründen wieder einstellen kann.Ich überlege nun, ob ich jetzt klage oder nicht, da alles zusammengezählt für uns viel Geld ist, ich im Recht bin und mich jetzt einfach zu viel ausgenützt fühle. Das letzte Gespräch war eigentlich des Guten zuviel. Nun meine Fragen dazu: 1.Wann ist die Frist abgelaufen, um den bezahlten Urlaub einzuklagen? 2.Steht mir Lohnfortzahlung jetzt zu? 3.Kann sie mich einfach so mal eben abmelden oder sollte ich vorsorglich die Krankenkasse informieren? 4.Zahlt der Arbeitgeber nur Sozialversicherungen oder auch an das Finanzamt? 5.Muß ich beim Arbeitgeber schriftlich in irgendeiner Form nun Widerspruch einlegen? Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peggy R.

Mitglied inaktiv - 23.10.2001, 22:57



Antwort auf: 630,-DM Job

Liebe Peggy, so individuell gestellte Fragen darf ich nach dem Gesetz nicht beantworten. Bitte stellen Sie die Frage allgemeiner oder wenden Sie sich an www.homepage-recht.de Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.10.2001