Frage: 5786

Hallo, ich habe vor einigen Wochen einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt. Dieser wurde vom Amt abgelehnt. Laut meiner Berechnung müsste uns aber etwas zustehen, darum legte ich Widerspruch ein. Nun begründeten sie die Ablehnung so: Dadurch dass mein Mann in den ersten 4 Monaten 2004 einen anderen Arbeitgeber hatte wie in den restlichen 8 Monaten, haben sie das Bruttogehalt nur vom letzten Arbeitgeber berücksichtigt und auf 12 Monate aufgerechnet. Sie könnten die ersten 4 Monate nicht mit rechnen. Das ist doch ungerecht? Man kann doch nicht einfach das Gehalt vom anderen Arbeitgeber, was durch die Kursarbeit geringer ausfiel, einfach weglassen, oder? Lohnt es den Widerspruch aufrecht zu erhalten oder ist das Amt im Recht? Danke Jackymaus

Mitglied inaktiv - 07.09.2005, 12:49



Antwort auf: 5786

Hallo, Problem ist, dass jetzt nur noch der Weg zum Sozialgericht bleibt. Und das lohnt nur, wenn man RS-versichert ist oder PKH bekommt. Gehen Sie mal zum Sozialgericht hin und fragen an! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2005