Frage: 3500

Hallo! Ich bin Mutter von 3 Kindern im alter von 5, 4, und 20 monaten, bisher habe ich den Mutterschaftsurlaub genossen, aber so nach 6 Jahren zieht es mich doch wieder zur Arbeit hin. Ich bin nicht ganz sicher, ob mein Chef mir Kündigen kann, wenn ich ihm Anbiete 2 mal die Woche wieder in die Praxis zu kommen. Ich habe noch bis zum 20.11.2006 offiziell Mutterschaftsurlaub . Vielen Dank für Ihre Antwort schon im Vorraus Sonja

Mitglied inaktiv - 29.07.2005, 08:18



Antwort auf: 3500

Hlo, nein, kann er nicht. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.07.2005