Frage: 2315

Kann er mir das Kind wegnehmen?? Mein Mann hat uns am 30.04.03 verlassen. Das kind ist bei mir geblieben. Befinde mich in psychologischer behandlung um mein Selbstvertrauen und meine Persönlichkeit zu stärken. Nun habe ich versucht das Besuchsrecht zu regeln, da ich ja auch mal ein Recht habe auszugehen. Das wirft er mir vor, das ich das Kind sowiso los wersen möchte. Das ist nicht wahr. aber ich möchte mich auch mal ablenken. Er hat sich nie so um unsere Tochter gekümmert wie es eigentlich nötig ist. Kann er mir das Kind so einfach wegnehmen.

Mitglied inaktiv - 07.07.2003, 08:04



Antwort auf: 2315

Hallo, Das Kind/ die Kinder kann er Ihnen nicht wegnehmen. Männer drohen häufig damit. Es ist so, dass der das Aufenthaltsrecht bekommt, bei dem sich das Kind schon vor der Trennung regelmäßig aufgehalten hat. Man spricht da vom gewohnten Lebensmittelpunkt. In der Regel also die Mutter, die sich den ganzen Tag über mit dem Kind beschäftigt. Es sei denn, die ist nicht geeignet (Alkoholismus etc.). Wenn der Vater vorher das Kind betreut hat, ist damit zu rechnen, dass er das Aufenthaltsrecht erhält. Sonst auch dann nicht, wenn er sich besonders gut mit dem Kind versteht. Dieser Quatsch (sorry, aber da werde ich sauer) von wegen Staranwalt + Kind wegnehmen-lächerlich!!!! Sie dürfen sich nicht unterkriegen lassen. Beantragen Sie das alleinige Sorgerecht (geht auch schon während der Trennung und bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften-gehen Sie einfach selber zum Familiengericht ins Geschäftszimmer, da wird die Klage aufgenommen) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2003