2. Versuch: Sozialhilfe/Betreuungsunterhalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2. Versuch: Sozialhilfe/Betreuungsunterhalt

Ich habe seit 1 Monat ein Kind mit meinem Freund, aber wir sind nicht verheiratet. Er bezahlt mir Kinderunterhalt und ich bekomme Erziehungsgeld und Kindergeld. Leider ist das zum Leben äußerst knapp, mehr kann er aber aufgrund seines Einkommens nicht beisteuern(er hat ne eigene Wohnung). Wenn ich jetzt Sozialhilfe beantrage, erhalte ich dann Unterstützung vom Staat oder muß mein Freund sein Gehalt offenlegen und wird vom Sozialamt aufgefordert,für mich auch Unterhalt zu zahlen (was ich natürlich nicht will)?

Mitglied inaktiv - 14.10.2003, 08:58



Antwort auf: 2. Versuch: Sozialhilfe/Betreuungsunterhalt

Hallo, wieso 2. Versuch? Sie haben doch unten eine Antwort. NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2003



Antwort auf: 2. Versuch: Sozialhilfe/Betreuungsunterhalt

Dein Freund muß sein Gehalt offen legen da er auch Dir gegenüber unterhaltspflichtig ist-erst wenn er nicht zahlen kann springt evtl das Sozialamt ein ! Es werden aber soweit ich weis Kindergeld und Kindesunterhalt mit auf die Sozialhilfe angerechnet !

Mitglied inaktiv - 14.10.2003, 10:13



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Hallo Tamara! Was julia erzählt hat ist nicht ganz richtig!!! Ich hatte genau das gleiche wie Du: Jeder hatte seine eigene Wohnung, ich hatte Kindergeld, Unterhalt und Erziehungsgeld... und ich habe Sozialhilfe beantragt und auch bekommen. Erziehungsgeld ist ja immer anrechnungsfrei, also zählt nur KG und Unterhalt! Ihr habt zwar ein Kind zusammen, aber ihr lebt in keiner eheähnlichen Gemeinschaft d.h. Du musst für deinen "Haushalt" alleine aufkommen. Dein Freund muss sein Einkommen nicht darlegen, da er ja auch seinen eigenen Haushalt hat. Ich kann genau nach fühlen wie es dir geht, mein Freund und ich+Baby sind zwar mittlerweile zusammen gezogen und haben daher auch keinen Anspruch mehr auf Sozi, aber ich an deiner Stelle würde zum Amt gehen und es einfach versuchen-mehr als NEIN sagen können sie eh nicht. Wenn du noch fragen hast-frag mich einfach- ich lese hier jetzt mal öfters. Ich wünsch euch alles Gute-Lieben Gruss Steffi

Mitglied inaktiv - 14.10.2003, 13:26



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aber Ihr Freund ist ihr gegenüber 3 Jahre zu Unterhalt verpflichtet ! Da das Sozialamt ja nicht pie mal Daumen rechnen kann sondern konkrete Zahlen braucht was er zahlen kann muß er also doch sein Gehalt angeben damit ihr Unterhalt verrechnet werden kann !

Mitglied inaktiv - 14.10.2003, 14:24



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Der Freund ist nicht verpflichtet IHR Unterhalt zu zahlen da sie nicht verheiratet sind oder waren!!!!! Er hat nur Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber!!!!!! Wenns danach ginge müsste ja mein ex-Freund(wenn ich ein Kind mit ihm hätte)mir ja auch noch Unterhalt zahlen! Er wird nur mit in die Sozi eingerechnet wenn sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben! Und das tun sie ja nicht!!!! Also bei mir war es noch bis vor kurzem genauso wie bei Tamara und ich habe Sozi bekommen und das Geld von meinem Freund wurde nicht mit eingerechnet!!!!!!!!!!!

Mitglied inaktiv - 14.10.2003, 23:05



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Falls du noch meinst das sein Geld für den Unterhalt für das Kind verrechnet wird- das macht nicht das Soziamt sondern das Jugendamt! Die brauchen natürlich sein Gehalt um den Unterhalt zu berechnen. Diese Summe gibt sie dann nur beim Amt an und muss diese dann auch beim Amt vorlegen und schriftlich beweisen wieviel sie von ihm bekommt!!!!!

Mitglied inaktiv - 14.10.2003, 23:12



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Auch wenn sie nicht verheiratet sind/waren hat sie für 3 Jahre Anspruch auf Unterhalt vom Kindsvater wenn sie wegen dem Kind nicht arbeiten gehen kann weil sie keine Betreuungsmöglichkeit hat ! Wenn der Vater nicht zahlen kann bekommt sie logischerweise keinen Unterhalt für sich aber auf alle Fälle wird das vom Sozialamt geprüft denn die zahlen ja nicht wenn jemand anderes dafür zuständig ist ! Siehe unter anderem den Beitrag weiter unten von Frau Bader dazu !

Mitglied inaktiv - 15.10.2003, 08:33



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Hallo ! Wenn das Geld von Deinem Freund nicht mit eingerechnet wurde kann es sein daß dem Sozialamt ein Fehler unterlaufen ist! Wenn das aus irgend einem Grund nochmal überprüft wird kann es passieren daß der Vater Deines Kindes einen Teil der Sozialhilfe zurückzahlen muß die Du dann quasi zu Unrecht vom Amt bekommen hast LG Sandra

Mitglied inaktiv - 15.10.2003, 08:58



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ja aber nicht dem sozialamt, sondern dem jugendamt müssen die gehaltsstreifen vorliegen.

Mitglied inaktiv - 15.10.2003, 12:07



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Hm ? aber was hat der Unterhalt der MUTTER mit dem Jugendamt zu tun ?

Mitglied inaktiv - 15.10.2003, 12:17



Antwort auf: 2. Versuch: Sozialhilfe/Betreuungsunterhalt

Hey Julia! Habe nochmal nach gesehen bei der Antwort bei Frau Bader. Ich muss zugeben das mir das neu war mit dem Unterhalt für sich selber! Ich kann das auch nur so sagen das wie das bei mir war... Ich musste damals wirklich alles haar klein erzählen was ich an Geld zur Verfügung habe und ich habe natürlich auch den Freund angegeben, aber ich glaube nicht das denen ein Fehler unterläuft. Gerade wenn es um Geld geht!!!! Vielleicht habe ich einfach nur Glück gehabt für 4 Monate wichtiges Geld erhalten zu dürfen!!!!!!! Trotzdem sollte es Tamara beim Amt versuchen-und wenn nur 100€ dabei raus kommen. HABEN ODER NICHT HABEN-besser wie gar nix! Liebe Grüsse Tante S P.S. War ein Interessantes "Gespräch" :-)

Mitglied inaktiv - 15.10.2003, 13:22



Antwort auf: 2. Versuch: Sozialhilfe/Betreuungsunterhalt

War ja nicht bös gemeint nur das was ich hier schon öfter gelesen hatte ! Die erlauben sich durchaus schonmal massive Fehler !Vor kurzem hatte hier jemand gepostet daß sie 6000 Euro ans Sozi zurückzahlen muß weil die sich vertan hatten! Sie hatten den Unterhalt fürs Kind irgendwie nicht mit eingerechnet- obwohl die Mutter auch Kontoauszüge usw. vorgelegt hatte ! Lg Julia

Mitglied inaktiv - 15.10.2003, 14:10