Frage: @ SumSum

Hallo, danke für deine Antwort! Ich kann/werde zwischen Ablauf der alten Elternzeit und Beginn des neuen MuSchu nicht arbeiten, da mein Chef meinte, er sei nur verpflichtet mich so wieder einzustellen wie vor der Ss. Das wären 100 % und das kann ich mit meinem 2 jährigen nicht vereinbaren, da er erst mit 3 in den Kiga geht, da ich sowieso zu Hause bin mit dem neuen Baby. Meinem Chef wird es recht sein, da er am Personal sparen will. Und mir bleibt ja nichts anderes übrig, da ich nichtmehr so arbeiten kann wie vor der Ss, selbst über die paar Wochen bevor der neue MuSchu beginnt! Es wären also ca 6 Wochen in denen ich in einem Arbeitsverhältnis stehe wegen Vertag aber dennoch nicht arbeiten gehe. Wie sieht es denn da mit dem MuSchu Geld aus, bekomm ich das trotzdem, also der AG Anteil? Nochmals Danke

von BabyProjectNo2 am 25.02.2013, 11:46



Antwort auf: @ SumSum

Um den Arbeitgeberanteil zu bekommen verlängerst Du Deine Elternzeit beim AG exakt bis einen Tag vor neuem Mutterschutz.

von Sternenschnuppe am 25.02.2013, 12:04