Frage: § 19 BEEG

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich 2 Jahre EZ beantragt habe, aber nach einem Jahr kündigen möchte, kann ich das mit meinen vertraglichen vereinbarten 4 Wochen tun oder muss ich das 2. Jahr abwarten bezogen auf der Grundlage des § 19 BEEG (3 Monate vor Ende der EZ)? Danke für die Beantwortung

von chrissi14 am 25.07.2017, 11:27



Antwort auf: § 19 BEEG

Hallo, Es gelten vertragliche bzw gesetzl Fristen. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2017