Hallo Dr. Posth,
bisher schlafe ich immer in der Nacht mit meinem 6 monate altem Sohn auf der Couch(sehr breit und l-förmig), weil ich ihn dann abends wenn mein Mann und ich noch fernsehen, ihn bei mir hab und ich ihn besser beobachten kann und weil ich ihn morgens prima im liegen stillen kann. Nun möchte ich diese noch einzige Stillmahlzeit abstillen und ihn zu uns ins Schlafzimmer in sein Bett legen(Bei uns kann er nicht liegen, da wir ein Wasserbett haben).
Wie mache ich das am besten für ihn, damit er sich an beide Situationen schnell gewöhnt? Habe ihnen auch letzte Woche geschrieben, wegen dem fraglichen Nachtschreck und Sie rieten mir, das meine Schwester und Schwager ihn nicht so oft auf den Arm nehmen sollten. Bei meiner Mutter/Schwester/Mann/Schwager fremdelt er aber gar nicht, im Gegenteil er flippt immer aus vor Freude wenn er sie sieht. Ich achte jetzt sehr drauf bei etwaigen Unmutszeichen ihn zu mir zu nehmen, ist das ok?
Vielen Dank für Ihre hochgeschätzte Meinung!
Cl
Mitglied inaktiv - 26.03.2007, 08:29
Antwort auf:
Umzug ins Schlafzimmer+Abstillen
Hallo, solange ein Säugling Freude in der Nähe von anderen Personen als den Bezugspersonen hat, kann er natürlich bei ihnen bleiben. Es ist aber wichtig, in Sicht- oder Hörweite zu bleiben und ihn bei plötzlichem Stimmungswechsel wieder auf den eigenen Arm zu nehmen, um ihn zu beruhigen. Säuglinge können noch nicht abschätzen, wann ihre Neugier zu Ende ist und wann sie sich wieder zurückziehen wollen. Das kann also sehr abrupt und damit unvorhersehbar geschehen.
Der Wechsel ins eigene Bett und ins Schlafzimer dürfte dann kein Problem sein, wenn das Bettchen so nahe bei Ihnen steht, daß Sie quasi mit dem Arm hinüberlangen können und Ihren Sohn beruhigen. Um das Stillen zu beenden, bleiben Ihnen aber nur die Prinzipien der "Brustentwöhnung in der Nacht" übrig, s. gezielter Suchlauf. Ihr Sohn ist aber gerade erst ein halbes Jahr. Vielleicht machen Sie nicht beides gleichzeitig, sondern beginnen mit der Brustentwohnung erst dann, wenn die Schlafsituation bestens geregelt ist. Viele Grüße
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 26.03.2007