Sehr geehrter Herr Dr. Posth,
Ich habe instinktiv bei meine Tochter (3,3) fast alles forumsgemäß (super Forum!) gemacht und bin dafür von Familie, Nachbarn nur kritisiert worden. Leider hat mein Mann geg.seiner Familie nie Stellung bezogen, u.a.deshalb Ehe kaputt und wir schlafen getrennt. Ich selbst leider nervlich belastet und deswegen auch mal laut und ungerecht zu Mann u. A. gewesen.Mann als Vater aber sehr liebevoll. A.schläft mit mir im Doppelbett, keiner darf meinen Platz einnehmen und bei Papa will sie nicht einschlafen. Als "Relikt" zum LZstillen (leider)bis 3.Geburtstag schläft sie nur ein, wenn sie dabei meine Brust "betatschen" darf. Bleibt leider Einzelkind, wenig soziale Kontakte. Aus Ki.krippe im Januar rausgenommen, keine sanfte Eingewöhnung und im Jan.bei Abgeben immer noch geweint. Auch im Sept. wird sanfte Eingewöhnung nicht erlaubt. Loslösg. möglich trotz dieser Schlafkonstellation? Muss ich das Brust-anfassen unterbinden? DANKE!
von
Benno3
am 21.05.2012, 08:17
Antwort auf:
ab wann eig. Kinderbett?
Hallo, zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass Sie die Erfahrung einer eher schlechten Bewertung der kindgerechten Erziehung mit zig anderen Müttern in Deutschland teilen. Das ist höchst bedauerlich, aber nicht weg zu diskutieren. Aber Sie selbst, dass die Loslösung nicht glatt zustande kommt, weil der Vater von Ihrer Tochter nicht richtig angenommen wird. Denn sonst wäre er durchaus in der Lage, seine Tochter ins Bett zu bringen. Das Schlafen Ihrer Tochter an Ihrer Seite hält wie das Langszeitstillen die Bindungsimpulse permanent zu stark in Gang. so kann die Loslösung natürlich auch nicht weiter voran kommen.
Es wäre auf jeden Fall nötig, mehr Distanz zwischen Ihnen und Ihrer Tochter zu schaffen, damit eine Hinwendung zum Vater auch in diesem Punkt gelingen kann. Dazu müssten vonseiten des Vaters gute Angebote kommen. Es darf aber kein Druck ausgeübt werden. Ist das vollzogen, sollte ein Angebot vom Vater kommen, dass Ihre Tochter auch einmal bei ihm schläft. Oder sie ist dann bereit im eigenen ZImmer zu schlafen und der Vater übernimmt die Einschlafbegleitung. Viele Grüße und vielen Dank für Ihr Lob
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 24.05.2012