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Verkürzte Elternzeit aufgrund von Urlaub & Mutteeschutz

Thema: Verkürzte Elternzeit aufgrund von Urlaub & Mutteeschutz

Hallo ihr lieben, ich habe letzte Woche meinem Arbeitgeber meinen Elternzeit Antrag eingereicht. Der Plan war direkt an den Mutterschutz 24 Monate Elternzeit zu nehmen. Jetzt meldete mir meine Personalleitung das dies dann 26 Monate wären da der Mutterschutz & mein vorheriger Urlaub hier Miteinbeziehens werden. Wusstet ihr das? Geht es noch jemanden so?

von viella249 am 05.03.2015, 14:45



Antwort auf Beitrag von viella249

Wo bekomme ich den Elternzeit Antrag, dachte es wäre ein schreiben, dass man seinen Arbeitgeber zusammen aufsetzt.

von Franzi2015 am 05.03.2015, 15:55



Antwort auf Beitrag von Franzi2015

Da gibt's meines Wissens auch keinen "Antrag" in dem Sinne. Ich musste das schreiben halt selbst aufsetzten und meiner Personalabteilung geben. Sprich ich habe einen Antrag gestellt Doppeldeutige Worte :)

von viella249 am 05.03.2015, 15:57



Antwort auf Beitrag von viella249

Denke das ist üblich. Als Arbeitende Mutter hat man die 8 Wochen Mutterschutz nach ET und anschließend 10 Monate Elternzeit. Arbeitslose Mütter gehen direkt nach ET in die Elternzeit und kriegen da ihr Elterngeld. Wie das mit dem Urlaub bei dir ist ist mir allerdings unklar.... werde wohl meine 20 Tage Urlaub aus diesem Jahr (gerechnet inkl. Mutterschutz also von Januar bis August) gleich im Anschluss an die Elternzeit nehmen - so habe ich einen Monat länger Ruhe :)

von AugustBaby2010 am 05.03.2015, 15:55



Antwort auf Beitrag von viella249

Ach und hinzukommt, dass du deine Elternzeit erst nach der Geburt einreichen muss. Denn du brauchst dafür ja den genauen Geburtstermin ;-)

von AugustBaby2010 am 05.03.2015, 15:56



Antwort auf Beitrag von viella249

Also mir würde von der Personalleitung gesagt der Antrag solle spätestens 7-8 Wochen vor ET eingereicht sein. Wenn ich es früher habe sehr gut da so die Firma besser planen kann. Was ja auch kein Problem ist da ich ja eh schon weiß wie ich es machen werde. Das exakte Datum WE lange meine EZ geht erfahre ich natürlich erst nach der Entbindung schriftlich vom Agbeitgeber.

von viella249 am 05.03.2015, 16:00



Antwort auf Beitrag von viella249

Rechtlich ist es so, dass man einen formlosen Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Ablauf der Mutterschutzzeit (nicht vor Entbindung) einreichen muss. Da der Mutterschutz nach Entbindung im Normalfall 8 Wochen beträgt, ist das eine Woche nach Entbindung! Das darf man nicht vergessen. Der Mutteschutz wird in der Tat auf die Elternzeit angerechnet, das ist bei der Zeit genauso wie bei dem Elterngeld. Das Elterngeld, was man dann für die verbleibenen 10 Monate nach Mutterschutz erhalten möchte, muss man sich selbst mit einem Antrag kümmern, da hat der AG in der Regel nicht mit zu tun. Wer länger zu Hause bleibt bekommt ja dann sowieso nix, außer man beantragt dieses neue Elterngeld Plus oder wie das heißt, aber ich glaube mit Juni-Babys geht das noch nicht. Das ist mein Kenntnisstand als AG. Liebe Grüße Judith

von zahnfee79 am 05.03.2015, 16:42



Antwort auf Beitrag von viella249

DU bestimmst, wie lange du Elternzeit nimmst. Wenn du im Anschluss an die Geburt 24 Monate nehmen willst, dann kommst du am 2. Geburtstag deines Babys wieder. Wenn du noch Rest-Urlaubsanspruch hast, dann kannst du ihn in Absprache mit dem AG direkt im Anschluss an die EZ nehmen. Da bist du dann aber offiziell im Urlaub und nicht mehr in EZ und erhälst während des Urlaubs auch 100% Lohn vom Arbeitgeber. Ich würde den Antrag neu formulieren. ... Beantrage ich EZ 24 Monate und stehe ihnen somit am 2. Geburtstag meines Kindes zur Verfügung. Den Resturlaub möchte ich direkt im Anschluss meiner EZ nehmen. Bitte teilen sie mir mit, ob dem Urlaubsantrag statt gegeben wird. Die genauen Daten teile ich ihnen unverzüglich nach der Geburt durch einreichen der Geburtsurkunde mit...

von Diskja am 05.03.2015, 17:22



Antwort auf Beitrag von viella249

Danke erst einmal für eure Tipps. Dann vielleicht noch kurz zur Erläuterung. Meinen Resturlaub für dieses Jahr nehme ich VOR dem Mutterschutz. Bin also erst im Urlaub dann Mutterschutz und dann in der Elternzeit. Alles nahtlos. Daher kam wohl auch dieser Satz in meiner Personalabteilung auf. Aber ich bin schonmal a Stückerl informierter als vorhin :) Dankeeee

von viella249 am 05.03.2015, 17:56