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Forum Oktober Mamis 2015

Schwanger in der Elternzeit

Thema: Schwanger in der Elternzeit

Hallo, ich habe mal eine Frage, vllt kann sie mir jemand beantworten. Ich bin momentan in Elternzeit und wenn ich Glück habe schenk ich meiner Tochter noch ein Geschwisterchen (Bin ES+3) Nun meine Frage, wenn es jetzt geklappt hat und ich noch bis Januar Elternzeit habe, hab ich dann trotzdem Mutterschutz und wird mir dieElternzeit dann Gutgeschrieben? Und dann würde sich die Elternzeit vom 1 und 2 Kind überschneiden, ist die Zeit dann "verschenkt" oder kann man die hinten dran hängen? Danke schon mal für eure Antwort. Und p.s. Herzlichen Glückwunsch an alle Positiven Test und viel Glück an alle die noch Hibbeln

von Shelly9 am 31.01.2015, 13:44



Antwort auf Beitrag von Shelly9

Bei mir wäre das auch so. Mein Sohn wird im März 16 3, bis dahin möchte ich eigentlich schwanger sein :-) Du hast trotzdem Mutterschutz und die restliche Elternzeit wird hinten angehängt, zumindest wurde mir das so damals gesagt. Ich gehe mal davon aus, dass es noch so ist. Aber dein Arbeitgeber müsste das auch wissen. LG

von Krümelinside am 31.01.2015, 13:53



Antwort auf Beitrag von Krümelinside

Danke Weißt du dann zufällig wie sich das mit dem Elterngeld zusammen setzt? Weil ich hatte ja die letzten 12 Monate kein Einkommen, außer Kindergeld und eben Elterngeld von meiner Tochter. liebe grüße

von Shelly9 am 31.01.2015, 14:26



Antwort auf Beitrag von Shelly9

Das weiß ich nicht genau, aber so viel ich weiß gibt es dann einen bestimmten Satz. Ist allerdings nicht wirklich viel.

von Krümelinside am 31.01.2015, 14:30



Antwort auf Beitrag von Shelly9

Das war vor Kurzem Thema in einem anderen Forum, weiß leider nicht mehr in welchem... Die "alte" Elternzeit kann angehängt werden, muss aber beim Arbeitgeber beantragt werden. Gruß Lotti

von LottiOtti am 31.01.2015, 14:54



Antwort auf Beitrag von Shelly9

Hallo, also mit dem Elterngeld kann ich weiterhelfen Es setzt sich aus dem verdienst der letzten 12 Monaten bis zum Beginn des Mutterschutzes zusammen. Habt ihr dort nicht gearbeitet, bekommt ihr für 12 Monate den Mindestsatz von 300 Euro. Bisheriges Elterngeld und Kindergeld werden nicht angerechnet. LG

von Phinny84 am 31.01.2015, 14:59



Antwort auf Beitrag von Shelly9

Ich husch mal aus dem juni bus rüber. Also ich bin auch noch bis 12.01.16 in elternzeit mejner ersten tochter. Diese elternzeit habe ich ab Beginn des neuen mutterschutzes aufgehoben (rest 8 Monate) somit wäre ich ja wieder arbeitsfähig und bwkomme das mutterschutzgeld der krankenkasse. Die elternzeit des zweiten kindes habe ich wieder ab geburtstag für drei jahre beantragt. Die 8 monate elternzeit meiner ersten tochter werden hinten dran gehängt. Auskunft der Elterngeldstelle! das eterngeld entspricht dem mindestsatz von 300 euro plus 75 euro geschwisterbonus wenn das erste kind noch unter drei. P.s. man darf durchgängig bis zum 6. Geburtstag des ersten kindes zuhause bleiben. Somit geht meine elternzeit genau bis zum 12.01.19 Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen. Liebe grüße

von 13Wunschkind0113 am 31.01.2015, 21:45