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Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot

Thema: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben, ich war in den letzten Wochen selten hier, weil es mir nicht so gut ging (Überlkeit , Müdigkeit usw.). Brauche aber jetzt mal eure Hilfe. Ich bin seit 8.9 im BV und nun habe ich meinen Lohn bekommen und mal angerufen und gefragt wie es berechnet wird. Da sagte die liebe Frau, dass ich den Lohn weiterbekomme den ich einen Monat vor bekanntgabe des BV´s bekommen habe und dass das MuSchG damit nichts zu tun hat. Das verstehe ich nicht: 1. warum hat das MuSchG damit nichts zu tun und 2. ich lese überall die letzten drei Monate vor Beginn des SS. Hat jemand von euch Erfahrungen und kann mir helfen? LG

von claudia86 am 29.10.2014, 14:33



Antwort auf Beitrag von claudia86

Schau mal: http://www.bsafb.de/fileadmin/downloads/pa_4_6_2006/pa4_6_2006_mutterschutz_und_lohnfortzahlung.pdf Vielleicht hilft dir das weiter. Ich verstehe das so: Mutterschutzgeld bekommst du erst 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 Euro pro Tag und dein Arbeitgeber stockt diesen Betrag dann bis zur Höhe des Durchschnitts-Netto-Verdienstes der letzten drei Monate auf. Im Mutterschutzgesetz ist die Lohnfortzahlung für das Beschäftigungsverbot verankert. Beim Beschäftigungsverbot zahlt der Arbeitgeber den bisherigen Lohn - im Durchschnitt. § 11 MuSchG -Arbeitsentgelt http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__11.html

von spanisheye am 29.10.2014, 15:11



Antwort auf Beitrag von spanisheye

Danke für deine Antwort: genau Paragraph 11 hatte ich mir auch angesehen und da sagte die Frau, dass dies nicht gilt im BV?!

von claudia86 am 29.10.2014, 15:13



Antwort auf Beitrag von claudia86

Ich war bei meinem Sohn ab der 7 ssw im BV. Dein Arbeitgeber zahlt ganz normal deinen Lohn weiter bis zum Mutterschutz und das in voller Hoehe. BV Zeiten sind Beschaeftigungszeiten und du bekommst dafuer sogar Urlaubstage berechnet und Weihnachtsgeld. Danach zahlt die Krankenkasse und dein Arbeitgeber je zur Haelfte waehrend des Mutterschutzes und dann gibt es halt Elterngeld/

von lilule am 29.10.2014, 16:15



Antwort auf Beitrag von lilule

Bei mir geht's darum dass ich im August 33std. hatte und im Juli 42std.. deshalb ist jetzt die Frage ob das mit den drei Monaten gilt.

von claudia86 am 29.10.2014, 16:57



Antwort auf Beitrag von claudia86

Wie ist das den vertraglich geregelt? Gezahlt wird die Stundenanzahl, die im Vertrag steht. Ich habe z.B den BV mit 40 Stunden die Wochen angefangen und nach 5 Monaten das Geld fuer eine halbe Stelle gekriegt. Ich habe vor der Schwangerschaft reduziert ab in 5 MOnaten. Deshalb wurde 5 Monate lang voll gezahlt und danach halb, genauso wie die Beschaeftigung. Wenn du also im August nur vorruebergehend 33 Stunden gearbeitet hast, sollte die vorherige Stundenanzahl bezahlt werden.

von lilule am 30.10.2014, 08:24



Antwort auf Beitrag von claudia86

Ich glaube da wird der jährliche Durchschnitt genommen Aber 100%ig kann ich dir das nicht sagen. Da ich Festgehalt habe und mich nur erkundigt habe im Falle eines Falles. Was ja zum Glück bis jetzt noch nicht ist.

von strange1993 am 29.10.2014, 19:29



Antwort auf Beitrag von strange1993

Danke für eure Antworten. Ich werde mich mal weiter informieren. Mal sehen was raus kommt.

von claudia86 am 29.10.2014, 19:49



Antwort auf Beitrag von claudia86

Letztes Jahr war ich auch im BV. Ich habe dann das Gehaöt bekommen, dass ich einen Monat vorher auch bekommen habe. Ärgerlich war, dass ich einen Monat vorher mit den Stunden auf 75% gegangen bin und somit auch weniger Gehalt bekommen hab...

von StrampelheinrichsMum am 30.10.2014, 12:04



Antwort auf Beitrag von claudia86

Dann verstehe ich nicht auf was sich die 3 monate im MuSchG Paragraph 11 beziehen....

von claudia86 am 30.10.2014, 12:34



Antwort auf Beitrag von claudia86

Hallo, ich bin Rechtsanwältin. Bei einem Beschäftigungsverbot wird bis zum Mutterschutz das Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt und zwar in Höhe von dem Durchschnitt der letzten 3 Monatsgehälter vor Eintritt der Schwangerschaft, also bevor man schwanger geworden ist. Eine andere Berechnung könnte sich ggf. bei Überstunden ergeben. LG

von Tycoonia am 30.10.2014, 15:45



Antwort auf Beitrag von claudia86

Eine Rechtsanwältin ich glaubs nicht genau so ne Antwort brauchte ich - vielen Dank. Jetzt bin ich gespannt was mein Arbeitgeber Montag sagt, ob er seine Meinung geändert hat oder immer noch der Meinung ist, dass es so nicht ist. DANKE

von claudia86 am 30.10.2014, 19:45