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Kurze Rückmeldung und Frage

Thema: Kurze Rückmeldung und Frage

Hi, bin zur Zeit immer nur kurz hier. Zum einen funktioniert mein Internet/Telefon nicht und zum anderen bin ich am renovieren. Zieht sich nur leider in die Länge, weil ich immer nur ganz wenig schaffe und dann fix und alle bin! Ich hab Probleme beim Laufen, sitzen oder stehn, denn der Kleine liegt so blöde mit seinem Köpfchen, das ich teilweise Schmerzen beim Laufen hab oder ein total unangenehmes Gefühl, Richtung Ausgang. Sagt mal, ich hab eine Frage an Euch.... Der Schein für den Antrag für Mutterschaftsgeld, stellt den nur die FÄ aus oder macht das auch die Hebi? Meine FÄ ist jetzt bis Ostermontag im Urlaub, den nächsten Termin bei ihr hab ich Mi. In den Mutterschutz gehe ich aber jetzt an Karfreitag. Die Sprechstundenhilfe sagte mir, die könne es nicht vor Beginn des Mutterschutzes ausstellen........ Diese Woche habe ich zwei Tage vor Mutterschutzbeginn noch einen CTG Termin bei der Hebi. Könnte sie das auch ausstellen? Oder reicht es, wenn ich den Antrag an die KK erst nach Ostern und Mutterschutzbeginn stelle? Danke schonmal für Eure Antworten.

von filinchen1977 am 29.03.2015, 17:25



Antwort auf Beitrag von filinchen1977

Meine Frauenärztin hat den Schein 33+0 Wochen ausgestellt, vorher geht das nicht. Bin 1 Woche Später in Mutterschutz und mein Arbeitgeber hat jetzt erst den Zettel zum ausfüllen wegen der Berechnung bekommen. Also zieht sich das mit dem Mutterschaftsgeld.Gehe schon in die 36. Woche.Rechne nicht damit das das Geld So schnell kommt. Frage deine Hebamme ob die Bescheinigung ausstellt ,weiss es nicht genau.

von MichaelaKnittel am 29.03.2015, 19:23



Antwort auf Beitrag von filinchen1977

Es darf frühestens 33+0 ausgestellt werden!! Also kannst du auch morgen einfach hinfahren und es dir ausstellen lassen! Hebamme darf das glaub ich gar nicht. Krankenkassen legen leider immer Wert darauf, dass die Zeiten eingehalten werden. Sprich: später abgeben kann evtl sich auswirken aufs Geld (bin mir aber nicht sicher, nur weiß ich, dass das solche Füchse sind, wenns ums Geld geht). Fahr lieber einmal extra zum Doc, mach ich auch. Beim mir is es auch knapp wegen den Feiertagen. LG

von Wunschwutzerl am 29.03.2015, 21:21



Antwort auf Beitrag von Wunschwutzerl

Das ist ja mein Problem! Morgen bin ich 33+3 und meine FÄ ist ab morgen schon im Urlaub. Am Freitag hab ich nochmal angerufen (33+0), da hieß es, es ginge noch nicht

von filinchen1977 am 29.03.2015, 22:52



Antwort auf Beitrag von filinchen1977

Oh, das is echt scheiße....hab ich nicht richtig gelesen. OK, dann würde ich bei der KK nochmal nachfragen, vielleicht machen die ne Ausnahme oder die Hebamme darf doch. Ich hoffe, es lässt sich alles klären. Alles Liebe!

von Wunschwutzerl am 30.03.2015, 10:10



Antwort auf Beitrag von filinchen1977

Bei mir hat's die Hebamme gemacht. frag doch einfach bei der Krankasse oder Hebamme nach...

von Gjöf15 am 30.03.2015, 08:18



Antwort auf Beitrag von filinchen1977

Hab heute nochmal mit meiner KK telefoniert und bei mir hat zu dem Onlineformular, welches ich ausfüllen musste, die SS-Bescheinigung die ich in der 7SSW von FA bekommen habe vollkommen ausgereicht.Das ganze ist bewilligt und die klären jetzt den Rest mit dem Arbeitgeber. Vielleicht reicht ja so eine Bescheinigung bei dir auch aus?

von Acidalia am 30.03.2015, 18:54