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Juristische Frage...

Thema: Juristische Frage...

Die Frage gehört nicht wirklich hierher, aber da sich einige hier ja mit rechtlichen Dingen gut auskennen, frag ich einfach mal. Ich arbeite ja seit Ende des Mutterschutzes bei meinem bisherigen Arbeitgeber 3 Vormittage die Woche von zuhause aus. Es gibt zwar verschiedene E-Mails mit der Personalabteilung, in der das Home Office während der Elternzeit zugesagt wurde, aber sonst nichts offizielles. Nun sind sowohl mein Chef, als auch die Personalchefin, nicht mehr in der Firma. Der neue Chef wirft mit Kündigungen nur so um sich und ich meine ich bin die einzige in der Firma, die noch im Home Office arbeitet. Nach Ostern hab ich einen Termin mit dem neuen Chef und der neuen Personalleiterin und ich könnte mir vorstellen, dass man versuchen wird die Home Office Stelle zu streichen. Ich hab mit der alten Personalleiterin gesprochen und die meinte, dass das nach 3 Monaten unter das Gewohnheitsrecht bzw. betriebliche Übung fällt. Mit den 3 Vormittagen hat sie wohl Recht, aber ich bin nicht sicher, ob das tatsächlich auch für den Arbeitsort gilt. Weiß jemand von euch wie das geregelt ist?

von Stef12 am 10.04.2017, 11:40



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Siehe Dein Postfach :-)

Mitglied inaktiv - 10.04.2017, 12:30



Antwort auf Beitrag von Stef12

Hallo. Ich schleiche mich mal aus dem Juli ein. Wir haben auch eine Dame mit Home Office bei uns in der Firma. Das wollte man ihr auch mal streichen. Geht aber nicht. Der Betriebsrat hat sich eingeschaltet: Gewohnheitrecht... Lg Sandra

von blue-pearl88 am 11.04.2017, 23:32



Antwort auf Beitrag von blue-pearl88

Hallo Sandra. Vielen Dank für die Info, das klingt ja vielversprechend

von Stef12 am 12.04.2017, 07:33