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Elternzeit

Thema: Elternzeit

Hallo Mädels ich habe da mal ne frage vielleicht könnt ihr mir helfen oder ein tip geben. ICh muss ja für die Elternzeit angeben wie lange. Ich möchte ein jahr voll zu hause bleiben. Dann ein jahr 20std. arbeiten und dann 30 Std. und danach gegebenfalls voll arbeiten. Jetzt ist die frage mache ich das 2. und 3. Jahr auch als elternzeit oder als Teilzeit ohne elternzeit? ich weiß leider nicht wo da der Unterschied genau ist bzw. was es für mich bedeutet. hat da jemand Erfahrungen oder ahnung von? Danke schon mal.

von Minnimiii-hit am 26.06.2017, 13:41



Antwort auf Beitrag von Minnimiii-hit

Also zum einen hast du in der Elternzeit Kündigungsschutz und dann kannst du deine Teilzeitbeschäftigung auch in einem anderen Betrieb machen. Von daher würde ich dir empfehlen drei Jahre Elternzeit ein zu reichen

von Murmel2017 am 26.06.2017, 13:47



Antwort auf Beitrag von Murmel2017

danke für deine schnelle antwort. kann ich dann theoretisch auch bei mir 20std. machen und noch 10std. woanders wenn ich es in Elternzeit mache?

von Minnimiii-hit am 26.06.2017, 13:50



Antwort auf Beitrag von Murmel2017

Hmmm das weiß ich leider nicht

von Murmel2017 am 26.06.2017, 13:53



Antwort auf Beitrag von Murmel2017

Sprich am besten mal mit deinem Arbeitgeber. Er muss eh allem zustimmen. Auch einer Teilzeitbeschäftigung und erst recht einer Teilzeitbeschäftigung in einem anderen Betrieb...

von Tiii am 26.06.2017, 15:24



Antwort auf Beitrag von Minnimiii-hit

Du kannst nach dem 1 Jahr auf Teilzeit bis 30 Std dschn. wöchentliche Arbeitszeit trotz 3 Jahre Elternzeit arbeiten gehen der entscheidende Punkt ist dass du in der Elternzeit nicht kündbar bist. Ich werde nach dem Mutterschutz auch 3 Jahre gehen behalte aber meine Teilzeitstatus und kann wenn ich will bis 30 Std. arbeiten das musst du dem Arbeitgeber nur rechtzeitig mitteilen.

von QueenMum am 26.06.2017, 13:53



Antwort auf Beitrag von QueenMum

Ja ich hatte angerufen bei der Sachbearbeiterin aber sie hat sich dazu nicht äußern wollen und meinte nur das ich den Antrag spätestens eine Woche nach Geburt abgeben soll und vorher ging ja nicht weil ich nicht das genaue GeburtsDatum von dem Zwerg hab.

von Minnimiii-hit am 26.06.2017, 14:31



Antwort auf Beitrag von Minnimiii-hit

Der AG muss aber ab einer gewissen Betriebsgröße der tz zustimmen, und wenn er dir keine tz stelle anbieten kann muss er der Beschäftigung in einem anderen Betrieb zustimmen, es sei denn das wäre direkte Konkurrenz (zB Aldi/Lidl). Einer Verkürzung der ez muss der AG auch genehmigen, eine Verlängerung nur dann, wenn du weniger als 2 Jahre angemeldet hast. Ich würde also empfehlen, 2 Jahre anzumelden, dann kannst du das dritte Jahr auch ohne Zustimmung einfach dran hängen oder eben später nehmen.

von Lovie am 26.06.2017, 15:42



Antwort auf Beitrag von Minnimiii-hit

Hi , ich kann dir sagen wie es bei uns im Betrieb funktioniert. Man stellt einen Antrag auf Elternzeit ( hier das erste Jahr angeben wo du komplett daheim bleiben möchtest ) danach stellst du gleichzeitig einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ( Zeitraum und Stunden angeben ). Wenn du dies allerdings einmal so beantragt hast kannst du es nicht mehr ändern . Diesmal habe ich gleich 3 Jahre Elternzeit beantragt und meine Personalchefin hat vermerkt dass eventuell nach 2 Jahren Teilzeit in Elternzeit gearbeitete wird dies aber noch separat beantragt wird . Sprech da am Besten mit deinem AG das ist am Einfachsten denn jeder handhabt das ein wenig anders . Lg

von Miripohl am 26.06.2017, 15:43



Antwort auf Beitrag von Miripohl

Hi, hab ich das richtig verstanden? Du hat drei Jahre beantragt, gehst aber evtl nach zwei Jahren wieder arbeiten...d.h. dann aber, dass du die zwei Jahre nr halb soviel Geld bekommst, oder? Also, wenn ich zwei Jahre beantrage, und nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeite, bekomme ich im ersten Jahr nur die Hälfte?

von BaldMamiStephie am 26.06.2017, 22:24